Darlehenstilgung

Der Begriff Tilgung wird im allgemeinen benutzt, um die Rückzahlung einer vertraglich festgehaltenen Geld- oder Kapitalschuld ohne Zinsen zu beschreiben. Es gibt verschiedene Arten der Tilgung: Zum einen kann die Schuldsumme in einer kompletten Einmalzahlung nach Ablauf des Vertrages beglichen werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die Rückführung des Geldes in unregelmäßigen Raten abzuwickeln. Und als dritte Option können die einzelnen Teilbeträge regelmäßig entrichtet werden. Längerfristige Tilgungen werden als Amortisation bezeichnet. In den meisten Fällen kommen Tilgungen bei Darlehen, Krediten und/oder Anleihen vor.

Häufig wird für die Höhe und die Art und Weise der einzelnen Teilbeträge, also der Tilgungsraten, ein sogenannter Tilgungsplan erstellt, bei dem die Raten fast immer als Prozentsatz der Kreditsumme (Tilgungssatz) angegeben werden. Anschließend wird dieser Prozentsatz auf die einzelnen Raten umgerechnet, die der Schuldner zu zahlen hat. Die regelmäßigen Tilgungs- und Zinszahlungen ergeben den Schuldendienst. Bei langfristigen Tilgungen kann es vorkommen, dass die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, diese Verlängerung wird als Tilgungsstreckung bezeichnet.

Normalerweise beträgt der Tilgungsbeitrag bei einer Baufinanzierung mindestens 1 Prozent, allerdings kann der Schuldner ohne weiteres auch eine höhere Tilgung oder auch eine Tilgungsaussetzung mit dem Gläubiger aushandeln. Bei einem normalen Tilgungssatz von 1 Prozent würde die Laufzeit des Darlehens ca. 30 Jahre betragen, bei einer zweiprozentigen Tilgung wären es allerdings nur noch rund 20 Jahre.