Bildungskredit für Studenten

Der Bildungskredit besteht seit dem 1. April. 2001 und bezeichnet einen zeitlich begrenzten, zinsgünstigen Kredit, welcher auch neben dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingesetzt werden kann. Er dient als Förderung und wird durch das Bildungskreditprogramm, Schülern und Studenten in weiter entwickelten Ausbildungsphasen bewilligt.

Das Einsatzgebiet des Darlehens ist, soweit es schulischen Zwecken dient, frei wählbar, es kann beispielsweise für den Besuch an einer internationalen Universität oder zur Beteiligung an einem Praktikum im europäischen und außereuropäischen Raum genutzt werden.

Um einen Anspruch auf den Bildungskredit zu bekommen müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss durch die Bereitstellung des Kredites eine Ausbildungsverkürzung erreicht werden und/oder der Abbruch der Lernphase aufgrund fehlender finanzieller Mittel verhindert werden. Hinzu kommt, dass diese Förderung generell nur gewährt wird, wenn auch ein Anspruch auf das BAföG besteht.

Das oberste Ziel dieses Kredites ist es, dass durch ihn die Ausbildungszeit massiv verkürzt und die Finanzierung des außergewöhnlichen Aufwandes gewährleistet wird. Diese Aufwendungen können z.B. besonderen Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren sein (sie werden nicht vom BAföG erfasst).

Während eines Lernabschnitts sind mindestens drei und höchstens 24 monatliche Raten zugelassen. Diese monatlichen Raten betragen meist um die 300,00 € und werden im Voraus an den Schüler oder Studenten ausgehändigt.