Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ist eine Darlehensform, welche ein Arbeitgeber seinen Angestellten zur Verfügung stellen kann. Ein solches Darlehen dient allerdings nicht als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit des Arbeitnehmers, sondern ist eher als ein normales, durch den Arbeitgeber gewährtes, Darlehen zu verstehen.

In erster Linie dient diese Art der Darlehensgebung als Anreiz und Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen. In den meisten Fällen wird gewünscht, dass dieses Darlehen zur Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers oder für den Erwerb von Immobilien eingesetzt wird. Es ist allerdings zu beachten, dass es nicht rechtens ist, seinen Arbeitnehmern einen Arbeitgeberdarlehen zu gewähren, um diesen die Finanzierung für den Erwerb hauseigener Produkte zu ermöglichen.

Sollte vor Abschluss des Vertrages nichts anderes besprochen worden sein, gelten für die Gewährung des Arbeitgeberdarlehens die üblichen zivilrechtlichen Richtlinien des Darlehensvertrages. Sollte ein Arbeitnehmer sich dafür entscheiden seinen Arbeitnehmern das Arbeitgeberdarlehen anzubieten, hat er den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Dieser besagt, dass alle Mitarbeiter das gleiche Recht auf ein Darlehen erhalten müssen. Allerdings ist es dem Arbeitgeber möglich einigen Arbeitnehmern das Darlehen zu verweigern, sofern ausdrückliche Verweigerungsgründe vorliegen. Dies könnten z.B. Verschuldung oder Lohnpfändungen eines Mitarbeiters sein.

Um später einen Beweis zu haben, wäre es ratsam für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Zu verzeichnen sind in so einem Vertrag unter anderem der Betrag des Darlehens, die Verzinsung, die Kündigungsvoraussetzungen und die Rückzahlungsmodalitäten.